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Frage & Antwort

FAQs

Häufig gestellte Fragen

Falls Sie weitere Fragen haben sollten, zögern Sie nicht uns über Kontaktformular zu kontaktieren.

Ja! Sie haben das Recht auf einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl – gehen Sie niemals auf das Angebot der gegnerischen Versicherung, Ihnen einen Gutachter zu empfehlen, ein. Die Gutachter der gegnerischen Versicherungen Arbeiten im Interesse der gegnerischen Versicherung und  nehmen oft viele kleine Schäden nicht genau auf und Sie verlieren Geld, welches Ihnen zusteht.

Das Team von Car 2 Rate empfiehlt Ihnen immer einen Anwalt an Ihre Seite zu ziehen – viele Versicherungen kürzen oft unbegründet Schadenspositionen um Geld zu sparen, Ihr Anwalt kann dies verhindern. Ihr Anwalt kümmert sich um eine schnelle Regulierung und erspart Ihnen somit den Stress und die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung. Wenn Sie keinen Anwalt haben sollten, können Sie auf ein großes Netzwerk an Verkehrsanwälten zugreifen, welches Car 2 Rate verfügt.

Die Regulierung eines Schadens dauert i.d.R. 3-4 Wochen kann jedoch durch verschiedene Faktoren verkürzt oder verlängert werden

Dies kann Ihnen keiner aufgrund von verschiedenen Ersatzteilpreisen und Stundenverrechnungssätze der Hersteller vor Ort mitteilen – wir garantieren unseren Kunden das die genaue Schadenssumme am Tag der Schadenaufnahme ermittelt und übermittelt wird.

Nachdem Sie das Team von Car 2 Rate angerufen haben, NICHTS! Wir übernehmen sämtliche Aufgaben, die bis zu Ihrer Regulierung anfallen – Sie warten bis das Geld bei Ihnen ist.

Ja! Sie haben das Recht Ihr Fahrzeug bei einer Werkstatt IHRER Wahl zu reparieren – bei Bedarf kann Ihnen das Team von Car 2 Rate kompetente Werkstätte empfehlen, die Ihr Fahrzeug fachgerecht reparieren.

Bei einem Unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung sämtliche Kosten, die bis zu Ihrer Regulierung anfallen (Gutachter Kosten, Anwaltskosten etc.)

Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten 70% des Wiederbeschaffungspreises (WBW) Ihres Fahrzeuges übersteigen. 

Ihnen steht für die Dauer der Reparatur ein Leihwagen zu – dieser darf während der kompletten Zeit, in der Ihr Fahrzeug in der Werkstatt ist genutzt werden, jedoch Maximal 14 Tage.

Das Team von Car 2 Rate erstellt am selben Tag noch das Gutachten und sendet es Ihnen und der gegnerischen Versicherung.