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Wann eine Beilackierung?

Was versteht man unter Beilackierung?

Grundsätzlich kommt der Begriff dann zum Einsatz, wenn es bei einem Auto um eine Teillackierung geht. Besonders häufig wird das Thema im Zuge einer Schadensregulierung angeschnitten, denn man muss wissen, dass es in der Regel immer zu Unstimmigkeiten beim Farbton kommt. Selbst ein erfahrener Lackierer hat damit zu kämpfen, da er nicht über den Originallack verfügt und selbst in einem Werk minimale Unterschiede bei der Nachlieferung eines Farbtons nicht ausgeschlossen sind. Im Falle einer Schadensregulierung stellt sich deshalb immer die Frage, ob eine Beilackierung nötig ist oder nicht.Die Frage ist berechtigt, denn das Besondere bei einer Beilackierung ist, dass eine Technik namens Fading zum Einsatz kommt. Damit wird ein weicher und fließender Übergang zum alten und unbeschädigten Lack bezeichnet, der das Auge im wahrsten Sinne des Wortes täuscht. Und zwar so, dass es keinen sichtbaren Unterschied zwischen dem alten und dem neuen Lack erkennen kann. Auch der Betrachtungswinkel und das Licht (Kunstlicht oder direkte Sonneneinstrahlung) spielen keine Rolle, da der Lack auch unter diesen Umständen identisch aussieht.

Das Endresultat ist erst nach dem Auftrag des Klarlacks sichtbar

Bei der Beilackierung handelt es sich um eine Methode, die mittlerweile sehr ausgereift ist. Wird die Arbeit von einem fachlich versierten Lackierer durchgeführt, dann kann man von einem sehr zufriedenstellenden Ergebnis ausgehen. Dieses sieht aber auch der Lackierer nicht sofort, sondern das Resultat wird es mit dem Auftragen des Klarlacks sichtbar. Im besten Fall erkennt das Auge keinen Unterschied zwischen Alt- und Neulack, im schlimmsten Fall sind Farbschattierungen oder kleine Wölkchen sichtbar.

Warum ist die Beilackierung bei Schadensregulierungen ein Dauerthema?

Wenn es einen Unfall gab, dann werden Sachverständigen-Gutachten angefertigt. Diese geben der Versicherung des Unfallverursachers Auskunft darüber, wie hoch die Kosten für die Reparaturen sind. Stimmt diese dem Gutachten zu, dann wird das Fahrzeug entsprechend repariert. Nun ist es manchmal aber so, dass in der Bewertung eine Beilackierung vermerkt ist. Ist es nicht der Fall, dann überlässt der Gutachter die Entscheidung meist dem Lackierbetrieb, da dieser die Notwendigkeit besser abschätzen kann.

Allgemein lässt sich sagen, dass eine Beilackierung immer Vorteile hat, da dem Kunden ein besseres und nahezu unauffälliges Ergebnis erwartet. Viele Versicherer sehen es jedoch anders, denn nicht selten wird diese Position gestrichen. Die Begründung liegt in der nicht vorhandenen Notwendigkeit, um den Schaden professionell richten zu lassen. Bei der Abrechnung ist es deshalb sehr oft ein Streitthema, wer für die Kosten aufkommt.

Lackierfachbetriebe leiden natürlich darunter, da sie bei Teillackierungen nicht auf die fürs Auge unauffällige Beilackierung zurückgreifen dürfen. Um dem Ganzen zu entgehen und das bestmögliche Resultat zu erzielen, führen viele Lackierbetriebe die Beilackierung auf eigene Kosten durch. Wirtschaftlich keine optimale Lösung, da das Lackierergebnis aber sprichwörtlich auf der Straße zu sehen ist, wäre ein „schlechtes“ Resultat keine gute Werbung.

Weitere Fragen?

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