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130% Regelung

130% Regelung

Nach einem Unfall kann Ihr KFZ-Sachverständiger zu dem Ergebnis kommen, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, das heißt, die Reparaturkosten übersteigen die Kosten einer Neuanschaffung. Als Geschädigter haben Sie mit der 130-Prozent-Regelung jedoch die Möglichkeit Ihr Auto dennoch reparieren zu lassen und die Kosten von der gegnerischen Versicherung erstattet zu bekommen. Diese Sonderregelung kann Anwendung finden, wenn die Kosten der Reparatur bis zu 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeuges liegen.

Wann kann ich von der 130% Regelung Gebrauch machen?

Sollten Sie an einem unverschuldeten Unfall beteiligt worden sein, Ihr KFZ-Gutachter zu dem Ergebnis eines wirtschaftlichen Totalschadens kommt und Sie trotzdem Ihr Fahrzeug behalten möchten.Auch hier begleiten wir Sie bis zum Schluss – Ihr zuverlässiger Partner bleibt bis zum Schluss an Ihrer Seite.

Wie sieht die 130% Regelung in der Praxis aus?

Die 130% Regelung ist eine Sonderregelung, somit ist sie an einigen Bedingungen geknüpft.

1.) Sie müssen Ihr Fahrzeug reparieren.
Auch hier begleiten wir Sie bis zum Schluss, durch unsere Kooperationspartner können wir Ihnen Qualität zu einem fairen Preis
2.) Sie müssen die sach – und fachgerechte Reparatur gegenüber der Versicherung nachweisen, hier erstellen wir für Sie nach der Reparatur eine Reparaturbestätigung, die von den Versicherungen anerkannt wird 
3.) Sie müssen das Integritätsinteresse nachweisen, das Fahrzeug muss nach dem Unfall mindestens 6 Monate weitergenutzt werden.
4.) 6 Monate nach dem Unfall wenden Sie oder Ihr Verkehrsrechtsanwalt sich an die gegnerische Versicherung und teilen der mit, dass das Integritätsinteresse nachgewiesen ist. Die Versicherung wird Ihnen anschließend die restliche Summe überweisen.

Weitere Fragen?

Sollten Sie weitere Fragen zu Ihren Rechten haben  – können Sie uns jederzeit telefonisch oder per Mail erreichen.