Die 130% Regelung ist eine Sonderregelung, somit ist sie an einigen Bedingungen geknüpft.
1.) Sie müssen Ihr Fahrzeug reparieren.
Auch hier begleiten wir Sie bis zum Schluss, durch unsere Kooperationspartner können wir Ihnen Qualität zu einem fairen Preis
2.) Sie müssen die sach – und fachgerechte Reparatur gegenüber der Versicherung nachweisen, hier erstellen wir für Sie nach der Reparatur eine Reparaturbestätigung, die von den Versicherungen anerkannt wird
3.) Sie müssen das Integritätsinteresse nachweisen, das Fahrzeug muss nach dem Unfall mindestens 6 Monate weitergenutzt werden.
4.) 6 Monate nach dem Unfall wenden Sie oder Ihr Verkehrsrechtsanwalt sich an die gegnerische Versicherung und teilen der mit, dass das Integritätsinteresse nachgewiesen ist. Die Versicherung wird Ihnen anschließend die restliche Summe überweisen.
Sollten Sie weitere Fragen zu Ihren Rechten haben – können Sie uns jederzeit telefonisch oder per Mail erreichen.
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