Wenn der Schaden repariert werden kann, dann muss die Versicherung vom Gegner das geliehene Auto so lange bezahlen, bis der eigene Pkw fertig repariert wurde. Handelt es sich wiederum um einen Totalschaden, dann wird die Bezahlung für ca. 14 Tage gewährt. Hier geht es um die Ersatzbeschaffung, die laut Gutachter rund zwei Wochen in Anspruch nimmt.
Sollte die Zeit nicht reichen, dann ist eine Kontaktaufnahme mit der gegnerischen Versicherung zwingend notwendig. Manchmal wird die Zeit nämlich verlängert.
Wichtig: Man darf sich nicht irgendein Fahrzeug ausleihen, sondern es muss der gleichen Klasse entsprechen. Ist das eigene Modell beispielsweise ein Kleinwagen, dann muss auch der geliehene Pkw einer sein.
Das Gesetz sieht vor, dass ein Mietwagen nur bei einer regelmäßigen Nutzung dringend notwendig ist und somit von der Versicherung des Gegners bezahlt werden muss. In Zahlen ausgedrückt „müssen“ es mindestens 30 Kilometer täglich sein, es kann allerdings auch Ausnahmefälle geben.
Ist man sich nach einem unverschuldeten Unfall bei diesem Thema unsicher, dann sollte vorab alles mit der gegnerischen Versicherung abgesprochen werden.
Sollten Sie weitere Fragen zu Ihren Rechten haben – können Sie uns jederzeit telefonisch oder per Mail erreichen.
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