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Wie lange bezahlt die Versicherung einen Leihwagen?

Leihwagen

Ist man im Straßenverkehr unterwegs, dann kann theoretisch jederzeit ein Unfall passieren. Besonders ärgerlich ist es aber, wenn man unschuldig ist und sich danach mit den Folgen herumschlagen muss. Diese nehmen nämlich zum Teil viel Zeit in Anspruch, aber zumindest entstehen einem keine Kosten. Während die Reparatur in diesem Fall (der Gegner hat die alleinige Schuld) selbstverständlich von seiner Versicherung übernommen wird, ist eine andere Frage mindestens genauso wichtig. Nämlich die, wie man in der Zeit der Reparatur des eigenen Autos mobil bleibt. Die Antwort ist auf den ersten Blick sehr einfach, denn man muss sich nur einen Leihwagen mieten und die Kosten auf die gegnerische Versicherung abwälzen. Doch geht das überhaupt und welche Regeln sollte man unbedingt beachten?

Unverschuldet als Hauptvoraussetzung

Um einen „kostenlosen“ Leihwagen in Anspruch nehmen zu können, muss der Unfallgegner die alleinige Schuld tragen. Ist es der Fall, dann kann man direkt ein Auto ausleihen und muss nicht erst das Gutachten abwarten. Selbstverständlich ist das Ganze nur dann möglich, wenn der eigene Pkw nicht mehr fahrtüchtig ist. Ein zu reparierender Kratzer fällt zum Beispiel nicht darunter.

Wie lange bezahlt die Versicherung?

Wenn der Schaden repariert werden kann, dann muss die Versicherung vom Gegner das geliehene Auto so lange bezahlen, bis der eigene Pkw fertig repariert wurde. Handelt es sich wiederum um einen Totalschaden, dann wird die Bezahlung für ca. 14 Tage gewährt. Hier geht es um die Ersatzbeschaffung, die laut Gutachter rund zwei Wochen in Anspruch nimmt.
Sollte die Zeit nicht reichen, dann ist eine Kontaktaufnahme mit der gegnerischen Versicherung zwingend notwendig. Manchmal wird die Zeit nämlich verlängert.

Wichtig: Man darf sich nicht irgendein Fahrzeug ausleihen, sondern es muss der gleichen Klasse entsprechen. Ist das eigene Modell beispielsweise ein Kleinwagen, dann muss auch der geliehene Pkw einer sein.

Unbedingt sämtliche Dokumente aufbewahren!

Die Versicherung vom Gegner wird sämtliche Beweise haben wollen, die den gerechtfertigten Anspruch eines Leihwagens bestätigen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass auch noch so unbedeutende Belege aufbewahrt werden.

Die Geringfügigkeitsgrenze beachten

Das Gesetz sieht vor, dass ein Mietwagen nur bei einer regelmäßigen Nutzung dringend notwendig ist und somit von der Versicherung des Gegners bezahlt werden muss. In Zahlen ausgedrückt „müssen“ es mindestens 30 Kilometer täglich sein, es kann allerdings auch Ausnahmefälle geben.

Ist man sich nach einem unverschuldeten Unfall bei diesem Thema unsicher, dann sollte vorab alles mit der gegnerischen Versicherung abgesprochen werden.

Weitere Fragen?

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