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Nutzungsausfall

Nutzungsausfall – was ist das?

Ein Autounfall ist immer ärgerlich und mit einem Aufwand verbunden. Es muss nicht nur ein
Unfallbericht ausgefüllt werden, sondern auch die Versicherungen interessieren sich dafür. Noch ärgerlicher ist es, wenn man keine Schuld an dem Unfall hat und der Pkw so beschädigt wurde, dass er zur Reparatur in die Werkstatt muss. Dann nämlich ist man nicht mehr mobil, und zwar völlig unverschuldet. Als Betroffener wird man allerdings nicht im Regen stehen gelassen, sondern für so eine Situation gibt es den Nutzungsausfall.
Dieser besagt, dass man eine Entschädigung erhält, die sich auf die Dauer der Reparatur bezieht. Für den Anspruch müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, außerdem gibt es zwei Auswahlmöglichkeiten.

Leihwagen oder Bares?

Beim Nutzungsausfall kann zwischen einem Leihwagen und zwischen einer Entschädigung in Form von Bargeld entschieden werden. In fast allen Fällen empfiehlt sich die zweite Option, da die Summe in Relation höher ausfällt. Es kommt allerdings auch auf die Umstände an, denn manchmal ist man auf die Mobilität angewiesen und muss daher zum Mietwagen greifen.

Tipp: Ist die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt, dann ist die Bargeldentschädigung die klügere Wahl.
Im schlimmsten Fall reduziert sich der Auszahlungsbetrag, bei den Mietwagenkosten hingegen wird man am Ende je nach Schuldfrage zum Teil selbst zur Kasse gebeten.

Wann gibt es eine Nutzungsausfallentschädigung?

Die wichtigste Voraussetzung ist der Nachweis, dass das Auto während der Reparaturzeit gebraucht worden wäre. Zum Beispiel, weil damit jeden Tag in der Früh zur Arbeit und am Abend wieder nach Hause gefahren wird. Daran setzt sich auch die Klausel, dass man für die Benutzung in einer entsprechenden körperlichen und physischen Lage gewesen sein muss. Liegt man beispielsweise
aufgrund des Unfalls im Krankenhaus oder ist krankgeschrieben, dann ist diese Anforderung nicht erfüllt.

Die Höhe der Entschädigung richtet sich grundsätzlich nach der sogenannten Schwacke-Liste. Sowohl
Gerichte als auch Versicherungen greifen darauf zurück, die Spanne reicht von 23 bis 175 Euro.

Weitere Fragen?

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