Ist mein Auto ein Totalschaden?
28. Mai 2020
Ist mein Auto ein Totalschaden?
Das sind die zwei Arten
Die erste Form ist der technische Totalschaden. Kommt es dazu, dann lässt sich der ursprüngliche Zustand nicht mehr herstellen. Dieser Fall tritt zum Beispiel dann ein, wenn der Wagen unter Wasser stand oder ausgebrannt ist. Es muss aber nicht immer so extrem sein, es reicht auch schon ein verzogenes Fahrgestell.
Bei der zweiten Form handelt es sich um den wirtschaftlichen Totalschaden. Er kommt bedeutend öfters vor und besagt, dass die Reparatur teurer als der Wert des Fahrzeugs ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Wagen noch fahrbar ist oder nicht. Ein wirtschaftlicher Totalschaden tritt vor allem bei älteren Pkws auf und kann beispielsweise entstehen, wenn die Achsen eine Beschädigung aufweisen.
Wirtschaftlicher Totalschaden – wer zahlt?
Unschuldig, wie viel zahlt die gegnerische Versicherung?
Eine pauschale Zahl kann zwar nicht definiert werden, doch es gibt zumindest drei Hauptfaktoren, die für die Berechnung verantwortlich sind. Da wären zum einen die Reparaturkosten, zum anderen der Wiederbeschaffungswert und zu guter Letzt der Restwert. Beim Wiederbeschaffungswert handelt es sich um den Betrag, der den Wert des Pkws vor dem Unfall beziffert. Beim Restwert ist es genau anders, er gibt den Wert aus, den das Fahrzeug nach dem Unfall noch hat.
Die Übernahme der Reparaturkosten der gegnerischen Versicherung ist auf maximal 130 Prozent begrenzt (auf den Wiederbeschaffungswert bezogen). War das Auto vor dem Unfall noch 10.000 Euro Wert, dann muss die Kfz-Versicherung vom Gegner bis zu 13.000 Euro zahlen. Übersteigen die Kosten die 130 Prozent, dann besteht keine Pflicht für die Versicherung zur Zahlung der Reparaturkosten. Eine Instandsetzung wird nämlich in so einem Fall als unwirtschaftlich eingestuft.
Weitere Fragen?
Sollten Sie weitere Fragen zu Ihren Rechten haben – können Sie uns jederzeit telefonisch oder per Mail erreichen.