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KFZ-Versicherung Rückstufung

Unfall mit dem Kfz gehabt? Nun droht eine Rückstufung der Versicherung

Bei einem Unfallschaden mit dem Auto ist eine entscheidende Frage, wer der Schuldige ist. Ist es der Gegner, dann bezahlt seine Kfz-Versicherung den Schaden am Wagen der unschuldigen Partei. Ist man wiederum selbst der Verursacher, dann hat es einen bitteren Beigeschmack. Die eigene Versicherung kommt zwar für die Kosten am Wagen des Gegners auf, doch man selbst muss unter Umständen mit einer Rückstufung der Schadensfreiheitsklasse rechnen. Es gibt aber auch Möglichkeiten, um sich diesem Schritt zu entziehen.

Das ist die Konsequenz einer Rückstufung

Wird man in der Schadenfreiheitsklasse aufgrund eines verursachten Unfalls zurückgestuft, dann wirkt es sich auf die Beiträge im kommenden Versicherungsjahr aus. Diese steigen an und man muss tiefer in die Tasche greifen.

Unfallfreies Fahren wird also belohnt, genauer gesagt erhöht sich die Schadenfreiheitsklasse mit jedem Jahr. Angefangen wird meist bei der 0, nach 10 Jahren wäre man somit bei der 10. Eine höhere Klasse bedeutet automatisch geringere Beiträge, und nur ein Unfall kann diesen Luxus von attraktiven Rabatten deutlich beeinflussen.

So kann eine Abstufung verhindert werden

Schadenrückkauf: Die erste Option stellt der Schadenrückkauf dar. Man übernimmt dabei die Unfallkosten selbst und wird nicht zurückgestuft. Die Entscheidung kann auch im Nachhinein erfolgen, die Frist beträgt in der Regel sechs Monate. Selbstverständlich ist vorher auszurechnen, ob sich der Schadenrückkauf überhaupt lohnt.

Rabattschutz: Man kann zu seinem Versicherungsvertrag einen sogenannten Rabattschutz dazu buchen. Dieser kostet extra, dafür kommt es bei einem Unfall zu keiner Rückstufung. Der Schutz ist meist an Voraussetzungen wie einem Mindestalter gebunden.

Zwei interessante Fakten

Bei mehreren Unfällen im Jahr kommt es zu einer entsprechend stärkeren Rückstufung im nächsten Versicherungsjahr. Des Weiteren ist die Teilkasko von der Rückstufung ausgenommen, diese kommt nur bei der Haftpflichtversicherung und bei der Vollkasko zum Einsatz.

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