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Die Schuldfrage

Die Schuldfrage nach einem Verkehrsunfall klären

Fast jeder Autofahrer erlebt irgendwann einen Unfall. Wichtig ist in so einem Fall die Versorgung aller verletzten Personen und die Absicherung der Unfallstelle. Hat sich der erste Schock gelegt, dann kommt schnell die Schuldfrage auf. Das scheint auf den ersten Blick nicht kompliziert zu sein, doch dem ist nicht so. Es spielen nämlich verschiedene Faktoren eine Rolle, die zur Antwort auf diese Frage führen. Außerdem muss es nicht immer nur einen Schuldigen geben, es kann auch Teilschuld ein Thema sein.

Beweise sichern und die Polizei hinzuziehen

Um die Schuldfrage zu klären, sind Beweise entscheidend. Damit sind Fotos, eine Unfallskizze und ein Unfallbericht gemeint. Letzteres kann man auch selbst anfertigen, bei Unsicherheit sollte jedoch die Polizei hinzugezogen werden. Sie hat Erfahrung damit und kann einen „professionelleren“ Bericht erstellen. Es ist außerdem nicht verkehrt, wenn die Position der Unfallfahrzeuge mit einer Kreide markiert wird. Reichen die Dokumente für eine eindeutige Schuldfrage aus, dann übernimmt die Versicherung alle weiteren Schritte. Ist es nicht der Fall, dann wird die Versicherung einen eigenen Gutachter engagieren und die Schuldfrage klären. Je mehr Beweise vorliegen, umso einfacher ist es. Die letzte Instanz wäre übrigens das Gericht.Die Schuldfrage ist für die Versicherung deshalb so wichtig, weil diese (verständlicherweise) nur dann den kompletten Schaden des Gegners zahlen will, wenn der Versicherte auch tatsächlich zu 100 Prozent schuld ist. Ist es nicht der Fall, dann kommt es zu einer Teilschuld und die Versicherung spart Geld.

Was hat es mit der Teilschuld auf sich?

In den meisten Fällen gibt es nicht den einen Verursacher, sondern man spricht von Teilschuld. Das heißt, dass beide Parteien Schuld an dem Unfall haben und entsprechende Kürzungen folgen. Wird die Teilschuld zum Beispiel mit je 50 Prozent eingestuft, dann übernehmen die Versicherungen auch nur die Hälfte der jeweiligen Schadenssumme. Hat man keine Vollkasko, dann muss man den Rest der Summe für die Reparatur selbst aufbringen.Es ist also wichtig, dass man sich stets an die Verkehrsregeln hält und beispielsweise keine grundlose Vollbremsung hinlegt. Tut man es doch und fährt einem jemand auf, dann hat man automatisch Teilschuld. Der andere wiederum könnte belangt werden, weil er den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat.

Fazit

Kommt es zu einem Verkehrsunfall, dann sollte man alle möglichen Beweise sichern und keinesfalls ein Schuldeingeständnis unterschreiben. Anhand der vorliegenden Dokumente und Bilder wird dann geklärt, welche Partei wie viel Schuld hat. Ist man selbst zum Beispiel zu 30 Prozent Schuld, dann erhält man von der gegnerischen Versicherung auch nur 70 Prozent der Schadenssumme, die am eigenen Auto entstanden ist.

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