Zum Inhalt springen

Schuldfrage und 50/50-Regelung

Das sollte man über die Schuldfrage und 50/50-Regelung nach einem Unfall wissen

Jeden Tag passieren Unfälle im Straßenverkehr. Im günstigsten Fall sind nur Blechschäden zu verzeichnen, im schlechtesten Fall kommen Personenschaden dazu. Klar ist auch, dass niemand freiwillig einen Unfall verursacht, da es im Anschluss immer mit einem gewissen Aufwand verbunden ist. Außerdem erschreckt man sich und es kann je nach Ausgang zu einer Höherstufung bei der Versicherung führen. Es folgt zum Beispiel ein höherer Monatsbetrag oder ein angepasster Schadenfreiheitsrabatt. Entscheidend dafür ist, wer die Schuld am Zusammenstoß trägt. Ist man selbst zur Gänze unschuldig, dann trifft diese Situation nicht ein und der entstandene Schaden wird von der gegnerischen Versicherung übernommen. Doch wie wird die Schuldfrage geklärt, was passiert, wenn keine eindeutige Schuld feststellbar ist und was hat es in Bezug darauf mit der 50/50-Regelung auf sich?

Als Ergänzung sei erwähnt, dass jeder Pkw beziehungsweise dessen Halter über eine Kfz-
Haftpflichtversicherung verfügen muss. Diese verhindert, dass man bei einem unschuldigen Unfall auf seinem Schaden sitzen bleibt. Der Schaden des Unfallverursachers ist allerdings nicht gedeckt, dafür wäre eine Teil- oder Vollkasko notwendig.

Darum hat die Schuldfrage so einen hohen Stellenwert

Versicherungen wollen grundsätzlich so wenig wie möglich ausgeben. Dieser Aspekt spielt vor allem bei Autounfällen eine wichtige Rolle, denn bei einer Haftpflichtversicherung muss das jeweilige Unternehmen nur dann zahlen, wenn ihr Kunde tatsächlich schuld ist. Ist es nicht der Fall, dann muss kein Cent ausgegeben werden. Aus diesem Grund beharren Versicherungen auf eine eindeutig geklärte Schuldfrage.

In der Regel ist es außerdem so, dass bei ungeklärter Schuldfrage vorerst nichts gezahlt wird (an den Unfallgegner). Stattdessen geht es zuerst darum, eine Antwort zu finden. Und zwar anhand von Fakten, Tatsachen und Gutachten. Erst wenn dieser Fall eintritt, wird die Versicherung zahlen. Ist die Schuld von Anfang an eindeutig, verläuft die Schadensregulierung meist ohne Probleme und reibungslos ab.

Wie wird eine Schuldfrage überhaupt geklärt?

Viele sind der Meinung, dass bei jedem Unfall die Polizei kommen muss und diese die Schuldfrage
vor Ort klärt. Das stimmt aber nicht, denn die Ordnungshüter nehmen den Zusammenstoß lediglich auf und protokollieren ihn. Bei größeren Schäden macht das auch Sinn, da die Polizei darin geschult ist und alle wichtigen Details vermerkt. Bei kleineren Blechschäden können die Daten zwischen den Beteiligten auch ohne Beamten ausgetauscht werden.

Nach einem Unfall informiert man seine Versicherung und diese schaut sich den Fall an. Hat die Polizei den Vorfall aufgenommen, dann sollte das Protokoll direkt mitgegeben werden. Kann die Schuldfrage anhand der vorliegenden Daten geklärt werden, dann sind keine weiteren Maßnahmen
erforderlich und die Versicherung muss ihren Verpflichtungen nachkommen. Das heißt: Sie muss dem Gegner, der unschuldig ist, den Schaden am Auto bezahlen.

Diese Maßnahmen erleichtern die Schuldfrage

Als Unfallbeteiligter ist man im ersten Moment geschockt. Das ist freilich nicht immer so, sondern kommt auf das Ausmaß und auf den Typ an. Ist ein Unfall „harmlos“ abgelaufen, dann können die Betroffenen einen wichtigen Teil zur Klärung der Schuldfrage beitragen. Zum Beispiel sollten die Standorte der Fahrzeuge markiert werden (beispielsweise mit einer Kreide), sofern diese vor einer Unfallaufnahme entfernt werden. Das ist unter anderem dann notwendig, wenn nur so weitere Unfälle vermieden werden können.
Des Weiteren sind Fotos unverzichtbar (lieber zu viele als zu wenige) und es sollte mit Kooperation des Unfallgegners ein Unfallbericht ausgefüllt werden. Wahrheitsgemäße und detaillierte Angaben stehen logischerweise an erster Stelle. Auf Schuldzuweisungen ist wiederum zu verzichten.
Im Optimalfall wird das Ganze durch eine Unfallskizze ergänzt. Diese muss auch nicht besonders schön sein, sondern vorrangig den Ablauf widerspiegeln.
Wichtig: Auf gar keinen Fall ein Schuldanerkenntnis abgeben und auch keine vorzeitige Reparatur in Eigenregie durchführen. Es kann nämlich sein, dass sich ein Gutachter, der von einer der beteiligten Versicherungen beauftragt wird, den Schaden anschauen möchte. Erst wenn grünes Licht gegeben wird, steht einer Reparatur nichts im Weg.

Was passiert, wenn eine Schuldfrage nicht geklärt werden kann?

Liegen der Versicherungen Daten wie Unfall- und Polizeibericht vor, dann lässt sich in vielen Fällen die Schuldfrage problemlos klären. Ist es nicht so, dann wird im nächsten Schritt ein Sachverständiger beauftragt. Dazu sind aber nicht nur die Versicherungen berechtigt, sondern als Kfz-Besitzer kann man selbst auf einen Gutachter zurückgreifen.

Im besten Fall steht jetzt der Schuldige fest und es kann ausbezahlt werden. Lassen auch Gutachten keine eindeutige Schuld feststellen, dann kommt es im Regelfall zu einem Vergleich zwischen den Versicherungen. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass jedem eine Schuld von 50 Prozent zugesprochen wird. Die Versicherungen müssen nun beide zahlen, allerdings nur die Hälfte der Reparaturkosten. Der eigene Versicherungsdienstleister übernimmt wie üblich die Kosten der gegnerischen Partei.

Ist selbst damit kein Ergebnis zu erzielen, dann geht es in der letzten Instanz vor Gericht. Hier wird der Zusammenstoß noch einmal aufgerollt und mit allen Mitteln analysiert. Am Ende entscheidet ein Richter über die Schuldfrage.

Das hat es mit der 50/50-Regelung auf sich

Autounfälle sind stets individuell. Es kann also sein, dass ein Zusammenstoß auf die Schuld beider Betroffenen geht. Für die Versicherungen ist in so einem Fall klar, dass sie den Schaden des Gegners nicht im vollen Umfang übernehmen. Stattdessen wird geklärt, welcher Fahrer zu wie viel Prozent schuld ist. Dafür gibt es logischerweise keine pauschale Antwort, denn es kommt auf die Umstände an. Wurden beispielsweise von beiden Parteien die Verkehrsregeln missachtet, dann entscheidet die Schwere des Unfalls über die Verteilung.

Beispiel: Ist man auf einer Landstraße unterwegs, fährt mit 40 km/h überhöhter Geschwindigkeit und kommt es bei einer Kreuzung zu einem Unfall, weil ein anderer Fahrer das Vorfahrtsrecht ignoriert hat, dann wird man selbst mit einer Teilschuld von 40 Prozent belangt. Der Unfallgegner darf jetzt von ihrer Versicherung eine Zahlung von 40 Prozent seines Gesamtschadens anfordern. Man selbst kann natürlich auch die gegnerische Versicherung zur Verantwortung ziehen, allerdings muss diese „nur“ 60 Prozent vom eigenen Schaden begleichen. Wie bereits erwähnt, ist die Schuldfrage daher sehr wichtig für Versicherungen.

Bei der 50/50-Regelung ist es nun so, dass die Schuld beider Unfallbeteiligten auf jeweils 50 Prozent aufgeteilt wird. Das passiert natürlich nicht nach Lust und Laune, sondern muss begründet sein. Ein Klassiker sind Parkplatzunfälle, bei denen beide Lenker rückwärts gefahren sind. Hier ist die 50/50-Regelung Standard. Diese kommt auch dann häufig zum Einsatz, wenn die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt werden kann und die Versicherungen untereinander einen Vergleich anstreben.

Im besten Fall steht jetzt der Schuldige fest und es kann ausbezahlt werden. Lassen auch Gutachten keine eindeutige Schuld feststellen, dann kommt es im Regelfall zu einem Vergleich zwischen den Versicherungen. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass jedem eine Schuld von 50 Prozent zugesprochen wird. Die Versicherungen müssen nun beide zahlen, allerdings nur die Hälfte der Reparaturkosten. Der eigene Versicherungsdienstleister übernimmt wie üblich die Kosten der gegnerischen Partei.

Ist selbst damit kein Ergebnis zu erzielen, dann geht es in der letzten Instanz vor Gericht. Hier wird der Zusammenstoß noch einmal aufgerollt und mit allen Mitteln analysiert. Am Ende entscheidet ein Richter über die Schuldfrage.

Einen Zusammenstoß mit beidseitiger Schuld ohne Versicherung begleichen?

Oft ist als Tipp zu lesen, dass ein Unfall dieser Art ohne Versicherung beglichen werden sollte. Das ist vom Gesetz her völlig legitim, man muss aber definitiv genau hinschauen. Bei geringen Schäden ist die Option durchaus sinnvoll, allerdings ist die Einschätzung von Schäden für Laien eine große Herausforderung. Eine verzogene Karosserie ist beispielsweise nur ganz schwer zu erkennen und treibt die Reparaturkosten rapide in die Höhe. Es ist daher wichtig, dass der Schaden des Unfallgegners vorher begutachtet wird. Erst wenn die genauen Kosten bekannt sind, ist eine Einwilligung zur Schadensregulierung ohne Versicherung zu empfehlen.

Das Ganze wird natürlich aus dem Grund gemacht, weil die Versicherung bei einem verschuldeten Unfall Maßnahmen ergreift. Zum Beispiel wird die Stufe und damit der monatliche Beitrag erhöht. Es kommt deshalb sehr stark auf den Schaden an, ob die Abwicklung mit oder ohne Versicherung erfolgen sollte.

Weitere Fragen?

Sollten Sie weitere Fragen zu Ihren Rechten haben  – können Sie uns jederzeit telefonisch oder per Mail erreichen.