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Kürzungen der Schadenssumme

Kürzungen der Schadenssumme durch die Versicherungen​

Kommt es im Straßenverkehr zu einem Verkehrsunfall, dann hat zunächst die Schuldfrage Vorrang. Ist man selbst zu 100 Prozent unschuldig, so erwartet man von der Kfz-Versicherung seines Gegners die Reparatur des Schadens am eigenen Auto. In der Regel gibt es da auch keine Probleme, bei der Höhe der Erstattung aber schon. Immer öfters kürzen Versicherungen mit Absicht die Schadenssumme, um weniger auszahlen zu müssen. Wird die Taktik regelmäßig angewendet, so ergibt sich eine ansehnliche Summe. Theoretisch kann man dagegen gerichtlich vorgehen und wird zu 99 Prozent auch gewinnen, doch viele scheuen sich vor diesem Aufwand. Die Versicherung wird es freuen, schließlich ist genau das ihr Ziel.

Mit Bedacht kürzen

Um nach einem Unfall den Schaden repariert zu bekommen, ist ein Gutachten unerlässlich. Es hält die Schäden bildlich fest und zeigt der gegnerischen Versicherung, wie schwer der Zusammenstoß war. Auch für die Werkstatt ist der Bericht wichtig, um die Kosten und Dauer der Reparatur zu definieren. Wurde der PKW anschließend repariert, kann man die Rechnung bei der Versicherung des Verursachers einreichen.Nun ist es aber so, dass die Versicherung Rechnungen und Gutachten selbst einer Prüfung unterzieht. Wurden alle Schritte professionell und ordnungsgemäß durchgeführt, dann hat man nichts zu befürchten. So denkt man zumindest, doch in Wahrheit treten plötzlich Kürzungen auf den Rechnungen aus. Meistens handelt es sich um Beträge zwischen 100 und 300 Euro, die Begründungen sind in der Regel nicht nachvollziehbar. Zum Beispiel ist die Versicherung nicht bereit eine Zierleiste zu bezahlen, da die alte in ihren Augen noch einmal verwendet werden hätte können, oder das Gutachten über die Schadenssumme fällt niedriger als bei einem unabhängigen Sachverständigen aus. Natürlich wird die Versicherung in diesem Fall auf ihren Bericht bestehen und nicht mehr bezahlen, korrekt ist das aber nicht. Und zwar deshalb nicht, weil mit Absicht Kürzungen eingearbeitet werden.

Das Problem hat am Ende der Geschädigte

Geht man nicht gerichtlich vor und akzeptiert die „neuen“ Berichte, dann bleibt in aller Regel der Geschädigte auf der Differenz sitzen. Das klingt mit 100 oder 150 Euro nicht tragisch, doch durch diese Taktik sparen sich Versicherungen Millionen. Besser man geht zu einem Anwalt und lässt sich beraten.

Tipp: Gerät man in so einem Fall, dann kann man es zuvor mit einer außergerichtlichen Lösung (Nachzahlung der Differenz) versuchen. Scheitert dieser Weg, dann hilft nur mehr der Gang zum Anwalt. Und zwar tatsächlich, denn viele gehen nicht über diese Androhung hinaus.

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