Spricht man von einem merkantilen Wertverlust, dann ist damit der Verkauf des Fahrzeugs und der zu erwartende, niedrigere Kaufpreis gemeint. Der Verlust bezieht sich demnach darauf, dass man für seinen Unfallwagen weniger als für ein unfallfreies Auto bekommt (ausgehend von gleichen beziehungsweise ähnlichen Modellen).
Ist von einer technischen Wertminderung die Rede, dann bezieht es sich auf die Mängel, die trotz Instandsetzung noch zu sehen sind beziehungsweise sich nicht beheben lassen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Lack an der Unfallposition heller als der Rest ist. Diesen Mangel sieht man und wird als technische Wertminderung eingestuft.
Wie wird die Wertminderung ermittelt?
Es gibt verschiedene Methoden, um eine Wertminderung zu ermitteln, es werden folgende Parameter berücksichtigt:
VW | Veräußerungswert inkl. MwSt. |
NP | Neupreis inkl. MwSt. |
RK | Reparaturkosten inkl. MwSt. |
SU | Schadenumfang |
AK | Alterskorrektur |
FM | Faktor Marktgängigkeit |
FV | Faktor Vorschaden |
WBW | Wiederbeschaffungspreis |
%-Wert | Schadenintensität, Klassifizierung des Schadens |
K – Faktor | Korrekturfaktor Marktgängigkeit |
M – Wert | Korrekturfaktor vorangegangene Unfallschäden |
M | Alter des Fahrzeuges in Monaten |
LK | Lohnkosten |
MK | Materialkosten |
Hamburger Modell:
Ausschlüsse:
Betriebsleistung in Kilometer [km] | Wertminderung in % der erheblichen Rep. – Kosten |
bis 20.000 | 30% |
bis 50.000 | 20% |
bis 75.000 | 15% |
bis 100.000 | 10% |
ab 100.000 | 0% |
Rechenbeispiel:
Erhebliche Rep. – Kosten = 3.000 € ohne MwSt. (Netto)
Laufleistung = 15.000 km
Minderwert = 30% x 3.000€/100 = 900 €
Ruhkopf/Sahm:
Ausschlüsse:
Der Faktor der zwischen 3 und 7 liegt wird mit der folgenden Formel und Tabelle bestimmt.
= 100% * RK/VW
Alter des Fahrzeuges | 10%-30% | 31%-60% | 61%-90% |
1. Zulassungsjahr | 5 | 6 | 7 |
2. Zulassungsjahr | 4 | 5 | 6 |
Ab 3. Zulassungsjahr | 3 | 4 | 5 |
Minderwert = (VW+RK)*/100
Rechenbeispiel:
Reparaturkosten = 4.290 inkl. MwSt. (Brutto)
Neupreis = 18.000 € inkl. MwSt. (Brutto)
Veräußerungswert = 9.000€ inkl. MwSt. (Brutto)
Alter es Fahrzeugs = 25 Montate
= 100%* 4.290€/9.000€ = 47,67% à = 4 aus Tabelle entnommen
Minderwert = (9.000€+4.290€)*4/100 = 531,60 €
BVSK Methode:
Schadenintensität % – Klasse
% – Wert | Klasse | Beschreibung |
0% – 0,5% | 1 | leichte Schäden mit Ersatz von Anbauteilen (Stoßstangen u.ä.) und Lackierarbeiten ohne Richtarbeiten |
0,5% – 1,5% | 2 | leichte Schäden mit Ersatz von Anbauteilen und geschraubten Karosserieteilen ohne Richtarbeiten |
1,5% – 2,5% | 3 | Ersatz von Anbauteilen und geschraubten Karosserieteilen und Richtarbeiten an geschweißten Karosserieteilen |
2,5%-3,5% | 4 | Ersatz von Anbauteilen und geschraubten Karosserieteilen, |
3,5%-4,5% | 5 | Ersatz von Anbauteilen und geschraubten Karosserieteilen, |
4,5%-6,0% | 6 | Ersatz von Anbauteilen, geschraubten und geschweißten Karosserieteilen, Richtarbeiten an solchen Teilen sowie Rahmen und Bodenblechen Richtbankeinsatz Ersatz von Achsteilen |
6,0%-8,0% | 7 | Ersatz von Anbauteilen, geschraubten und geschweißten |
M – Wert: Korrekturfaktor Marktgängigkeit
-0,5 % | gute Marktgängigkeit |
0 % | mittlere Marktgängigkeit |
1,0 % | schlechte Marktgängigkeit |
2,0 % | sehr lange Standzeiten, Exoten |
K – Faktor: Vorschaden
0,5 – 0,8 | Reparierter Vorschaden vorhanden |
0,8 | Leichte Nutzungsspuren |
1,0 | ohne Vorschaden |
Minderwert = WBW * K-Faktor* (%-Wert + M-Wert)/100
Rechenbeispiel:
Wiederbeschaffungswert = 12.400 € inkl. MwSt. (Brutto)
% – Wert = 3% (Schadenklasse 4)
M – Wert = 0%
K-Faktor = 1
Minderwert = 12.400 € * (3%+0%)/100 = 372,00 €
Sollten Sie weitere Fragen zu Ihren Rechten haben – können Sie uns jederzeit telefonisch oder per Mail erreichen.
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