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Wertminderung

Was hat es mit der Wertminderung auf sich?

Wenn man unschuldig in einen Autounfall verwickelt wird, dann übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für die Reparatur. Der Wagen wird dadurch zwar „kostenlos“ repariert, doch es wird immer ein Unfallfahrzeug bleiben. Je nach Schäden ist das für einen selbst nicht unbedingt schlimm, für einen Kaufinteressenten aber schon. Er wird nämlich weniger als für ein gleiches Auto bezahlen, das keinen Unfall hatte. Um diese Differenz auszugleichen, gibt es die Wertminderung. Man hat nach einem Verkehrsunfall Anspruch darauf, die Berechnung gestaltet sich allerdings manchmal als schwierig.

Steht mir immer eine Wertminderung zu?

Generell entsteht eine Wertminderung, wenn Ihr Fahrzeug in einen Unfall verwickelt ist. Die Wertminderung wird nach 5 verschiedenen Methoden berechnet, in den jeweiligen Methoden sind Bedingungen angegeben – die eine Wertminderung berechtigen.

Es gibt auch Sonderfälle bei der Wertminderung

Wenn ein Pkw 5 Jahre Lebenszeit überschritten hat und über 100.000 Kilometer auf der Uhr aufweist, dann wird der Anspruch auf eine Wertminderung in der Regel abgelehnt. Es kann einem auch dann passieren, wenn es nur Blechschäden gibt und diese keinen negativen Einfluss auf das „Gerüst“ darunter haben. Man geht jedoch nicht leer aus, sondern es wird einem eine Wertverbesserung zugesprochen. Der Wertverlust wird einem demnach nicht ausbezahlt, sondern es werden neue Ersatzteile verbaut und gegebenenfalls ein Lackierer beauftragt.

Eine allgemein anerkannte Methode gibt es nicht

In den meisten Fällen wird auf Ruhkopf/Sahm zurückgegriffen. Dabei handelt es sich um eine Tabelle, die die Wertminderung auf Basis des Wiederbeschaffungswertes und der Reparaturkosten berechnet. Zwei Alternativen wären das Hamburger Modell, BVSK Methode und die Methode Halbgewachs/Berger. Bei allen Anwendungsmethoden besteht das Problem, dass alle nur spekulieren können. Und zwar darüber, welchen Kaufpreis ein Interessent nach dem Unfall und den Reparaturmaßnahmen zahlen würde. Außerdem wird ausschließlich die derzeitige Marktsituation berücksichtigt, die Marktentwicklung der Gebrauchtwagen geht leer aus. Am Ende kommt es also nicht auf die gewählte Methode, sondern auf den Sachverständigen an. Er trägt einen großen Teil dazu bei, wie hoch die Wertminderung ausfällt. In letzter Instanz entscheidet zwar der Richter, doch dieser nimmt sich als Grundlage das Gutachten vor.

Was ist der Unterschied zwischen einer merkantilen und einer technischen Wertminderung?

Spricht man von einem merkantilen Wertverlust, dann ist damit der Verkauf des Fahrzeugs und der zu erwartende, niedrigere Kaufpreis gemeint. Der Verlust bezieht sich demnach darauf, dass man für seinen Unfallwagen weniger als für ein unfallfreies Auto bekommt (ausgehend von gleichen beziehungsweise ähnlichen Modellen).

Ist von einer technischen Wertminderung die Rede, dann bezieht es sich auf die Mängel, die trotz Instandsetzung noch zu sehen sind beziehungsweise sich nicht beheben lassen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Lack an der Unfallposition heller als der Rest ist. Diesen Mangel sieht man und wird als technische Wertminderung eingestuft.

Wie wird die Wertminderung ermittelt?

Es gibt verschiedene Methoden, um eine Wertminderung zu ermitteln, es werden folgende Parameter berücksichtigt:

 

VW

Veräußerungswert inkl. MwSt.

NP

Neupreis inkl. MwSt.

RK

Reparaturkosten inkl. MwSt.

SU

Schadenumfang

AK

Alterskorrektur

FM

Faktor Marktgängigkeit

FV

Faktor Vorschaden

WBW

Wiederbeschaffungspreis

%-Wert

Schadenintensität, Klassifizierung des Schadens

K – Faktor

Korrekturfaktor Marktgängigkeit

M – Wert

Korrekturfaktor vorangegangene Unfallschäden

M

Alter des Fahrzeuges in Monaten

LK

Lohnkosten

MK

Materialkosten

Hamburger Modell:

Ausschlüsse:

  • Fahrzeuge die zum Unfallzeitpunkt älter als 5 Jahre sind oder eine Laufleistung von über 100.000 km haben, erhalten keine merkantile Wertminderung

Betriebsleistung in Kilometer [km]

Wertminderung in % der erheblichen Rep. – Kosten

bis 20.000

30%

bis 50.000

20%

bis 75.000

15%

bis 100.000

10%

ab 100.000

0%

Rechenbeispiel:

Erhebliche Rep. – Kosten = 3.000 € ohne MwSt. (Netto)

Laufleistung                      =  15.000 km

Minderwert                      = 30% x 3.000€/100 = 900 €

Ruhkopf/Sahm:

Ausschlüsse:

  • Fahrzeuge die zum Unfallzeitpunkt älter als 5 Jahre sind oder eine Laufleistung von über 100.000 km haben, erhalten keine merkantile Wertminderung
  • Bagatellschadengrenze: RK/NP < 10% à Bagatellschaden
  • Wertverhältnis: VW/NP < 40% à Abwertung durch Alter bzw. Nutzung zu hoch
  • Totalschaden: RK/VW > 90% à Wirtschaftlicher Totalschaden

Der Faktor  der zwischen 3 und 7 liegt wird mit der folgenden Formel und Tabelle bestimmt.

 = 100% * RK/VW

Alter des Fahrzeuges

 10%-30%

31%-60%

61%-90%

1.       Zulassungsjahr

5

6

7

2.       Zulassungsjahr

4

5

6

Ab 3. Zulassungsjahr

3

4

5

Minderwert = (VW+RK)*/100

Rechenbeispiel:

Reparaturkosten = 4.290 inkl. MwSt. (Brutto)

Neupreis = 18.000 € inkl. MwSt. (Brutto)

Veräußerungswert = 9.000€ inkl. MwSt. (Brutto)

Alter es Fahrzeugs = 25 Montate

 = 100%* 4.290€/9.000€ = 47,67% à = 4 aus Tabelle entnommen

Minderwert = (9.000€+4.290€)*4/100 = 531,60 €


BVSK Methode:

Schadenintensität % – Klasse

% – Wert

Klasse

Beschreibung

0% – 0,5%

1

leichte Schäden mit Ersatz von Anbauteilen (Stoßstangen u.ä.) und Lackierarbeiten ohne Richtarbeiten

0,5% – 1,5%

2

leichte Schäden mit Ersatz von Anbauteilen und geschraubten Karosserieteilen ohne Richtarbeiten

1,5% – 2,5%

3

Ersatz von Anbauteilen und geschraubten Karosserieteilen und Richtarbeiten an geschweißten Karosserieteilen

2,5%-3,5%

4

Ersatz von Anbauteilen und geschraubten Karosserieteilen,
Ersatz von geschweißten Karosserieteilen und Richtarbeiten an solchen Teilen, Ersatz von Achsteilen

3,5%-4,5%

5

Ersatz von Anbauteilen und geschraubten Karosserieteilen,
Ersatz von geschweißten Karosserieteilen und erhebliche
Richtarbeiten an solchen Teilen, Ersatz von Achsteilen

4,5%-6,0%

6

Ersatz von Anbauteilen, geschraubten und geschweißten Karosserieteilen, Richtarbeiten an solchen Teilen sowie Rahmen und Bodenblechen Richtbankeinsatz Ersatz von Achsteilen

6,0%-8,0%

7

Ersatz von Anbauteilen, geschraubten und geschweißten
Karosserieteilen, Ersatz von Rahmen und Bodenblechen, Richtbankeinsatz Schäden vorn und hinten

M – Wert: Korrekturfaktor Marktgängigkeit

-0,5 %

gute Marktgängigkeit

0 %

             mittlere Marktgängigkeit

1,0 %

             schlechte Marktgängigkeit

2,0 %

             sehr lange Standzeiten, Exoten

K – Faktor: Vorschaden

0,5 – 0,8

Reparierter Vorschaden vorhanden

0,8

Leichte Nutzungsspuren

1,0

ohne Vorschaden

Minderwert = WBW * K-Faktor* (%-Wert + M-Wert)/100

Rechenbeispiel:

Wiederbeschaffungswert = 12.400 € inkl. MwSt. (Brutto)

% – Wert = 3% (Schadenklasse 4)

M – Wert = 0%

K-Faktor = 1

Minderwert = 12.400 € * (3%+0%)/100 = 372,00 €

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